In Ergänzung der allgemeinen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes werden nachfolgende Bedingungen vereinbart:
1. Anmeldung
1.1. Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt durch eine schriftliche Reiseanmeldung des Reisenden und eine entsprechende Reisebestätigung des Reiseveranstalters.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind
wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reiseanmelder ist ver
pflichtet, innerhalb dieser Frist zu erklären, ob er auf dieser Basis mit uns den Reisevertrag abschließen will oder nicht.
1.3. Der Anmelder ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von mindestens EUR 60,- pro Person zu leisten.
2.2. Der Restbetrag des vereinbarten Reisepreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn
auf unser Konto Nr. 22 70 64 69 Sparkasse Karlsruhe (BLZ 660501 01) zu zahlen.
2.3. Reiseunterlagen werden erst nach Eingang aller Zahlungen ausgehändigt.
3. Leistungen und Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus unseren Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog - unter Berücksichtigung der
Landesüblichkeit - sowie aus den Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Nach Vertragsabschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Katalogangaben vornehmen (z.B. Hotelunterbringung, Abfahrtszeit, Abfahrtsort), über die der Rei-
sende selbstverständlich informiert wird. Hotelprospekte und andere Unterla
gen dienen lediglich Ihrer Information, für deren Verbindlichkeit wir keine
Gewähr übernehmen.
3.2. Nebenabreden, insbesondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche des Rei
senden, müssen in der Reiseanmeldung und -bestätigung aufgenommen
werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertrag
lichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter
veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
4.2. Der Reiseveranstalter kann 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 10 % des Reisepreises vorsehen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhersehbar erhöht haben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des Gesamtreisepreises kann der
Reisende kostenlos zurücktreten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei uns (Posteingangs- stempel).
5.2. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pro Person / pro Woche folgende Entschädigung zu zahlen:
bis 31. Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
30.-22. Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
21.-15. Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
14.-8. Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
Der Nachweis eines niedrigeren oder nicht eintretenden Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.
5.3. Nichtantritt der Reise. Bei Nichtantritt der Reise bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig.
5.4. Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert,
so bitten wir zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche
Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können durch Einzelzimmerzuschläge bei Appartements.
6. Haftung
6.1. Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei
ihm gebuchten Reise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.
6.2. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveran- stalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.3. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveran- stalter gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschriften berufen.
6.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der
Reisebeschreibung bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme
am Reiseziel. Die Pflichten aus einer eventuellen Reisevermittlung bleiben hier von unberührt.
6.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten hat der Reisende selbst zu verantworten. Wir empfehlen insoweit den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
7. Rücktritt und Kündingung durch Reiseveranstalter
7.1. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht, sind wir bis
14 Tage vor Reiseantritt berechtigt, die Reise abzusagen. Genaue Angaben ent
nehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen. Sofern Sie ein unterbreitetes Ersatzangebot nicht annehmen, können Sie kostenlos vom Reisevertrag zurück
treten und erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.
7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise zu
gering ist und aus diesem Grunde unsere wirtschaftliche Opfergrenze überschritten
wird, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurückerstattet.
7.3. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi
gen, wenn die Durchführung der Reise nach vorheriger Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Hierdurch entstehen- de Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.
7.4. Ist die Durchführung einer Reise (z.B. Skikurs) infolge höherer Gewalt (z.B.
Schneemangel) nicht möglich, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Für
diesen Fall erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbei
tungsgebühr von EUR 6,- zurückerstattet. Der Nachweis niedrigerer oder nicht
eingetretener Aufwendungen seitens des Reiseveranstalters bleibt dem Reisen-
den unbenomen.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sämtliche Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Druck
legung (September 2007). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrags im Übrigen.
9. Gerichtsstand
9.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
9.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In den zuletzt angeführten Sonderfällen ist der Sitz des Reiseveranstalters als Gerichtsstand maßgeblich.
Veranstalter: FUNANDACTION Reisen und Events Karlsruhe |